Stein & Zins
Vorlagen für Vermieter · Stein & Zins

Kautionsvereinbarung

Vereinbarung über die Mietsicherheit (Kaution) als Anlage zum Wohnraummietvertrag. Regelt Höhe, Ratenzahlung, insolvenzfeste Anlage und Rückzahlung der Kaution.

Hinweis: Unverbindliche Mustervorlage, keine Rechtsberatung. Nutzung auf eigene Gefahr; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. Diese Vorlage wird kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist die Nettokaltmiete OHNE Betriebskosten und OHNE Heizkosten — nicht die Warm- oder Gesamtmiete. Höhere Beträge sind unwirksam. Stand: 10/2026.

1 · Parteien & Objektbezug

Diese Vereinbarung ist Bestandteil des vorbezeichneten Wohnraummietvertrags. Der Mieter leistet dem Vermieter zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis die nachstehend vereinbarte Barkaution.

2 · Höhe der Kaution

Berechnungshilfe – die Kaution darf höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete (ohne Betriebs- und Heizkosten) betragen:

×
=

3 · Ratenzahlung

Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren jeweils mit den folgenden Mietzahlungen.

RateBetrag (€)Fällig am
1. Rate
2. Rate
3. Rate

4 · Anlage der Kaution

Der Vermieter legt die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und insolvenzfest bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz an. Die Zinserträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

5 · Rückzahlung

Der Vermieter zahlt die Kaution einschließlich der Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung binnen angemessener Frist zurück, längstens nach Abrechnung der letzten Betriebskostenperiode. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil zur Deckung noch nicht abgerechneter Betriebskosten zurückbehalten.

üblicher Korridor 3–6 Monate; keine feste Tageszahl vereinbaren.

6 · Unterschriften

Ort, Datum sowie Unterschrift beider Parteien.

Ort, Datum — Vermieter / Eigentümer
Unterschrift Vermieter
Ort, Datum — Mieter
Unterschrift Mieter