Freiwillige Angaben des Mietinteressenten zur Prüfung des Mietinteresses. Es werden ausschließlich Daten
erhoben, die für die Vermietungsentscheidung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig sind.
Hinweis: Unverbindliche Mustervorlage, keine Rechtsberatung. Nutzung auf eigene
Gefahr; im Zweifel anwaltlich prüfen lassen. Diese Vorlage wird kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; ebenso bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Stand: 10/2026.
1 · Angaben zur Person
2 · Beruf & Einkommen
3 · Haushalt
4 · Bisheriges Mietverhältnis
Bestehen gegenüber dem derzeitigen Vermieter Mietrückstände?
Wurde in den letzten Jahren ein Räumungstitel gegen Sie erwirkt (mit Mietbezug)?
Haben Sie in den letzten Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (mit Mietbezug)?
Läuft oder lief ein Privatinsolvenzverfahren (mit Mietbezug)?
5 · Datenschutz & Einwilligung
Verantwortlicher: ____________________ (Name/Anschrift des Vermieters).
Zweck & Rechtsgrundlage: Die Angaben werden ausschließlich zur Prüfung Ihres Mietinteresses und zur
Vorbereitung eines möglichen Mietvertrags verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(vorvertragliche Maßnahmen) für die erforderlichen Angaben; ergänzende freiwillige Angaben und die nachstehende
Einwilligung stützen sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Freiwilligkeit: Die Angaben sind freiwillig; ohne die für die Vermietungsentscheidung erforderlichen
Angaben kann eine Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden.
Löschung: Kommt kein Mietvertrag zustande, werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht bzw. die Unterlagen
vernichtet — ausdrücklich auch bei nicht berücksichtigten (abgelehnten) Bewerbern. Bei Vertragsabschluss
erfolgt die Speicherung für die Dauer des Mietverhältnisses und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie
ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.