Rechner · Vermieten
Mieterhöhung
Wie viel mehr Miete können Sie verlangen, und ab wann? Für die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und für die Indexmiete – mit Kappungsgrenze und Fristen.
Für Wohnraum im laufenden Mietverhältnis. Nicht für preisgebundenen Wohnraum oder wenn Erhöhungen im Vertrag ausgeschlossen sind.
Ergebnis
Neue Miete höchstens
Frühestens ab
Die Grenzen im Einzelnen
Was in das Schreiben gehört
- Textform genügt (z. B. Brief oder E-Mail), an alle Mieter laut Vertrag, von allen Vermietern.
- Eine Begründung: Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder drei Vergleichswohnungen.
- Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, muss das Schreiben dessen Werte nennen – auch wenn Sie anders begründen.
- Die Bitte um Zustimmung. Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
- Der Mieter kann auch nur teilweise zustimmen; auf den Rest kann geklagt werden.
- Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB): Kündigt er bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats, und die Erhöhung tritt nicht ein.
- Eine Erklärung in Textform mit der eingetretenen Indexänderung sowie der neuen Miete oder dem Erhöhungsbetrag in Euro.
- Eine Zustimmung des Mieters ist nicht nötig.
- Neben der Indexmiete sind Erhöhungen bis zur Vergleichsmiete ausgeschlossen, Modernisierungserhöhungen nur eingeschränkt.
Einen Mustertext ergänzen wir später.
So rechnen wir
- Vergleichsmiete (§ 558 BGB): Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, in Gemeinden mit Kappungsgrenzen-Verordnung um höchstens 15 %. Erhöhungen wegen Modernisierung (§ 559) und Betriebskosten (§ 560) verbrauchen diese Grenze nicht.
- Fristen: Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach dem Wirksamwerden der letzten Erhöhung zugehen. Die neue Miete gilt ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b BGB), frühestens aber, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Ein zu früh zugehendes Verlangen ist unwirksam und muss neu gestellt werden.
- Indexmiete (§ 557b BGB): neue Miete = aktuelle Miete × aktueller Index ÷ Index bei der letzten Anpassung. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Änderung gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Wir lassen den Zugang schon vor Ablauf des Jahres zu, wenn die Wirkung danach eintritt; das ist die überwiegende, aber nicht unbestrittene Auffassung. Wer ganz sichergehen will, lässt die Erklärung erst nach Ablauf des Jahres zugehen.
- Staffelmiete (§ 557a BGB): Während der Laufzeit der Staffel ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ausgeschlossen; die Miete steigt nur zu den vereinbarten Terminen.
- Mietpreisbremse: Sie gilt nur bei Neuvermietung, nicht für Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis.
- Nicht geprüft: vertragliche Ausschlüsse, Fördermittel (§ 558 Abs. 5 BGB), ob die Vergleichsmiete richtig ermittelt ist und ob sich die Rechtslage nach dem Rechtsstand geändert hat.
Rechtsstand 21.10.2026 · Geltungsbereich Deutschland
Information, keine Beratung. Stein & Zins bietet allgemeine Informationen und Rechenhilfen. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben, auf vereinfachten Annahmen und auf dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine individuelle Anlage-, Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Wir empfehlen keine bestimmten Finanzprodukte und vermitteln keine Verträge. Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie Ihren Fall bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer unabhängigen Finanzberatung prüfen. Rechtsstand: 21.10.2026 · Geltungsbereich: Deutschland.