Ratgeber · Steuern
Anlage V: Die wichtigsten Werbungskosten für Vermieter
Kurzantwort
In der Anlage V erklären Sie Mieteinnahmen einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlungen und ziehen alle Kosten ab, die durch die Vermietung entstehen: Zinsen, Abschreibung, Reparaturen, Grundsteuer, Hausgeld, Verwaltung, Fahrten und Beratung. Nicht absetzbar sind die Tilgung und die Zahlung in die Erhaltungsrücklage, solange die Eigentümergemeinschaft das Geld nicht ausgegeben hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Zu den Einnahmen gehören auch die Umlagen des Mieters und verrechnete Kautionen.
- Schuldzinsen sind absetzbar, die Tilgung nie.
- Reparaturen sind sofort absetzbar oder lassen sich auf zwei bis fünf Jahre verteilen – Achtung bei der 15-%-Grenze nach dem Kauf.
- Gelegentliche Fahrten zur Wohnung: 0,30 € je gefahrenem Kilometer.
- Bei einer Miete unter 66 % der ortsüblichen Miete drohen Kürzungen, unter 50 % werden die Kosten nur anteilig berücksichtigt.
Was in die Anlage V gehört
Für jede vermietete Immobilie füllen Sie eine eigene Anlage V aus. Daneben gibt es zwei Zusatzformulare: die Anlage V-FeWo für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung und die Anlage V-Sonstige etwa für Anteile an Grundstücksgemeinschaften, Untervermietung oder unbebaute Grundstücke. Für die normale vermietete Wohnung reicht die Anlage V.
Steuerlich zählt grundsätzlich, was im Jahr geflossen ist: Einnahmen im Jahr des Eingangs, Ausgaben im Jahr der Zahlung.
Einnahmen
- Kaltmiete – getrennt nach Wohnungen und anderen Räumen; an Angehörige vermietete Wohnungen gesondert.
- Umlagen, also die Nebenkosten-Vorauszahlungen des Mieters, und erhaltene Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung. Erstattungen an den Mieter mindern die Einnahmen.
- Verrechnete Kautionen, zum Beispiel für Schäden oder Mietrückstände.
- Mieten für frühere Jahre, die erst jetzt eingegangen sind.
- Öffentliche Zuschüsse zu Erhaltungsaufwendungen.
Wer die Umlagen nicht als Einnahme erklärt, die Nebenkosten aber als Werbungskosten abzieht, rechnet sich zu reich – das fällt bei einer Prüfung schnell auf.
Werbungskosten
| Posten | Was gilt |
|---|---|
| Schuldzinsen | Absetzbar, soweit der Kredit die vermietete Immobilie finanziert. Die Tilgung nie. |
| Geldbeschaffungskosten | Notar- und Grundbuchkosten für die Grundschuld, Schätzkosten der Bank, Bereitstellungszinsen. Ein marktübliches Disagio ist im Jahr der Zahlung absetzbar; die Finanzverwaltung sieht höchstens 5 % bei mindestens 5 Jahren Zinsbindung als marktüblich an. Ein höheres Disagio wird auf die Zinsbindung verteilt. |
| Abschreibung (AfA) | Auf das Gebäude, nicht auf den Boden; Einbauküche gesondert. Siehe AfA bei vermieteten Immobilien. |
| Erhaltungsaufwand | Reparaturen und Renovierungen sofort – oder auf Antrag gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt. In den ersten drei Jahren nach dem Kauf: 15-%-Grenze beachten. |
| Grundsteuer | Absetzbar, auch wenn Sie sie auf den Mieter umlegen (dann steht sie als Umlage auch bei den Einnahmen). |
| Hausgeld | Absetzbar im Jahr der Zahlung, außer dem Anteil für die Erhaltungsrücklage. Der zählt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltung ausgibt. Siehe Hausgeld. |
| Nebenkosten | Alle Betriebskosten, die Sie zahlen – ob umgelegt oder nicht. |
| Verwaltung und Bank | Verwaltervergütung, Gebühren eines eigenen Mietkontos. |
| Fahrten | Gelegentliche Fahrten zur Wohnung, etwa zur Übergabe oder Besichtigung: 0,30 € je gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückweg. Fahren Sie sehr häufig hin – der Bundesfinanzhof hat das bei rund 165 Fahrten im Jahr angenommen, weil die Wohnungen dort der Mittelpunkt der Vermietertätigkeit waren –, gilt nur die Entfernungspauschale. |
| Steuerberatung | Der Teil der Kosten, der auf die Anlage V entfällt. |
| Rechtskosten | Etwa für einen Mietprozess oder eine Räumung. |
| Arbeitsplatz zu Hause | Für die Vermietung allein kaum relevant: Die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (höchstens 1.260 € im Jahr) gilt für alle Tätigkeiten zusammen. |
| Leerstand | Kosten einer leeren Wohnung sind absetzbar, solange Sie ernsthaft und nachweisbar vermieten wollen – Anzeigen und Besichtigungen aufbewahren. |
Praxisbeispiel 2025
Eine vermietete Eigentumswohnung, Kaltmiete 1.000 € im Monat, Nebenkosten-Vorauszahlung 200 € im Monat. Die Wohnung wurde 1990 gebaut und mit Kredit gekauft (Beispielwerte):
| Einnahmen | |
|---|---|
| Kaltmiete | 12.000 € |
| Umlagen (Vorauszahlungen) | 2.400 € |
| Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung 2024 | 120 € |
| Summe Einnahmen | 14.520 € |
| Werbungskosten | |
|---|---|
| Abschreibung (2 %) | 4.953 € |
| Schuldzinsen | 10.808 € |
| Betriebskosten einschließlich Grundsteuer | 2.520 € |
| Verwaltung und Kontoführung | 408 € |
| Anteil an Reparaturen aus der Erhaltungsrücklage laut Jahresabrechnung | 650 € |
| Vier Fahrten zur Wohnung, je 25 km einfach: 4 × 50 km × 0,30 € | 60 € |
| Steuerberatung, Anteil Anlage V | 250 € |
| Summe Werbungskosten | 19.649 € |
Ergebnis: −5.129 €. Den Verlust verrechnet das Finanzamt mit Ihren übrigen Einkünften. Bei 35 % Grenzsteuersatz sinkt die Steuer um rund 1.795 €.
Verbilligte Vermietung, etwa an Angehörige
- Ab 66 % der ortsüblichen Miete (bei dauerhafter Vermietung einer Wohnung) gilt die Vermietung als voll entgeltlich; Sie können alle Kosten absetzen.
- Unter 50 % wird aufgeteilt: Die Kosten zählen nur im Verhältnis der tatsächlichen zur ortsüblichen Miete.
- Zwischen 50 % und 66 % bleibt der volle Abzug nur, wenn eine Prognose über die gesamte Vermietungsdauer (in der Regel 30 Jahre) insgesamt einen Überschuss ergibt. Sonst wird wie unter 50 % gekürzt. Wer sicher gehen will, verlangt mindestens 66 %.
Tragen Sie die Werbungskosten in jedem Fall voll ein; die Kürzung erfolgt in einer eigenen Zeile. Wer sie schon selbst gekürzt hat und zusätzlich die Kürzungszeile ausfüllt, kürzt doppelt.
Häufige Fehler
- Umlagen nicht als Einnahme angeben, die Nebenkosten aber absetzen.
- Tilgung als Zinsen eintragen.
- Die Zahlung in die Erhaltungsrücklage absetzen statt der Ausgaben aus der Rücklage.
- Verrechnete Kautionen vergessen.
- Die Entfernungspauschale für 2026 (0,38 € ab dem ersten Kilometer) schon für 2025 ansetzen. Für gelegentliche Fahrten gilt ohnehin der Satz für Reisekosten.
- Bei verbilligter Vermietung doppelt kürzen.
- Belege nicht aufheben. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.