Rechner · Finanzieren
Finanzierung: Rate, Restschuld, Tilgungsplan
Wie hoch ist die Monatsrate, wie viel ist nach der Zinsbindung noch offen, und was passiert, wenn der Zins danach steigt? Für ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate.
Ergebnis
Monatsrate
Restschuld nach der Zinsbindung
Zinsen in der Zinsbindung
Schuldenfrei nach
Was nach der Zinsbindung passiert
Zwei Wege: die Rate gleich lassen (dann ändert sich die Laufzeit) oder die ursprünglich geplante Laufzeit halten (dann ändert sich die Rate).
| Anschlusszins | Gleiche Rate: schuldenfrei nach | Gleiche Laufzeit: neue Rate | Zinsen insgesamt* |
|---|
* Zinsen über die ganze Laufzeit bei gleicher Rate.
Restschuld Jahr für Jahr
Tilgungsplan als Tabelle
| Jahr | Zinsen | Tilgung | Restschuld |
|---|
So rechnen wir
- Finanzierungshöhe: Kaufpreis plus Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer des Bundeslands, Notar und Grundbuch, Makler) minus Eigenkapital. Siehe Rechner Kaufnebenkosten.
- Monatsrate: Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12. Sie bleibt gleich; mit jeder Rate sinkt der Zinsanteil, der Tilgungsanteil steigt.
- Zinsen: jeden Monat Restschuld × Sollzins ÷ 12, wie bei deutschen Banken üblich. Der angezeigte Effektivzins ergibt sich daraus bei monatlicher Zahlung, ohne Gebühren.
- Sondertilgung: jeweils am Ende jedes Jahres, über die ganze Laufzeit.
- Nach der Zinsbindung rechnen wir mit Ihrem angenommenen Anschlusszins weiter. „Gleiche Laufzeit“ bedeutet: Der Kredit soll zu dem Zeitpunkt getilgt sein, der ohne Zinsänderung und ohne Sondertilgung geplant war.
- Nicht enthalten: Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren, Kosten der Grundschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Ihr Bankangebot kann deshalb leicht abweichen.
Mehr dazu im Ratgeber Zinsbindung und Anschlussfinanzierung.
Information, keine Beratung. Stein & Zins bietet allgemeine Informationen und Rechenhilfen. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben, auf vereinfachten Annahmen und auf dem angegebenen Rechtsstand. Sie ersetzen keine individuelle Anlage-, Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Wir empfehlen keine bestimmten Finanzprodukte und vermitteln keine Verträge. Bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen, lassen Sie Ihren Fall bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer unabhängigen Finanzberatung prüfen. Rechtsstand: 21.10.2026 · Geltungsbereich: Deutschland.